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Einführung

Diese Toolbox ist ein praktisches Unterstützungsangebot für die Verbreitung der Marktplatz-Methode. Die Toolbox stellt von vielen erfahrenen Marktplätzen bereits erprobte Vorlagen für Arbeitsmaterialien bereit, die für die Organisation und Durchführung eines Marktplatzes nützlich sind.

Die Toolbox ist gegliedert nach den groben Phasen der Organisation und Durchführung eines Marktplatzes: Von der Idee und der Planung, über die Öffentlichkeitsarbeit, Teilnehmendengewinnung, Infoveranstaltungen für Organisationen und die Vorbereitung der Helfenden bis hin zur Durchführung und Dokumentation des Marktplatzes.

Hinweis: Auswahl der Materialien

Bei der Auswahl der Unterlagen, die von einzelnen Marktplätzen für Gute Geschäfte für die Toolbox freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden, wurde darauf geachtet, dass Materialien aus kleinen und großen Städte, aus Stadt und Land, Nord, Süd, Ost und West ebenso zu finden sind, wie ausgefeiltere und aufwändiger gestaltete als auch einfachere Vorlagen, die ihren Zweck aber ebenfalls erfüllen.

Die Quellen sind jeweils angegeben. Die Vorlagen stehen als Word-Datei zur Verfügung. Umfangreichere Unterlagen (wie z.B. Dokumentationen) und einige andere Dokumente, die als Anregung nützlich sind, stehen als PDF-Datei zur Verfügung.

Alle Materialien der Toolbox können Sie 1:1 übernehmen oder für den Einsatz vor Ort anpassen. Bitte weisen Sie an geeigneter Stelle auf die jeweilige Quelle hin.

Wir bedanken uns bei allen Marktplatz-Organisatoren, die Materialien für die Toolbox zur Verfügung gestellt haben.

Ergänzung: Leitfaden Gute Geschäfte

Der Leitfaden "Gute Geschäfte - Marktplatz für Unternehmen und Gemeinnützige" unterstützt lokale Akteuere beim Projektmanagement und der effektiven Organisation eines eigenen Marktplatzes. Die Materialien der Toolbox ergänzen den Leitfaden ideal.

Formale und rechtliche Fragen

Bei der Durchführung eines Marktplatzes sind einige formale und rechtliche Fragen zu beachten, für die wir Ihnen hier einige Informationen bereitstellen. Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Andreas Ball, KPMG, für die Erstellung eines Gutachtens zu steuerrechtlichen Aspekten eines Marktplatzes, und bei Dieter Schöffmann, VIS a VIS Agentur für Kommunikation, für Hinweise zum versicherungsrechtlichen Überblick.

Wichtig: Diese Informationen können keineswegs eine eigene Recherche ersetzen. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Durchsicht können weder KPMG, VIS a VIS noch UPJ als Betreiber dieser Seite Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Unsere dringende Bitte: Sprechen Sie diese Themen in Ihrer Vorbereitungsgruppe an und holen Sie sich ggf. entsprechenden Expertenrat ein, damit Unsicherheiten im Vorfeld ausgeräumt werden können.

Steuerrechtliche Aspekte

Gutachten von Dr. Andreas Ball, KPMG, zu steuerlichen Aspekten eines Marktplatzes.

Allgemeine Hinweise zur Unfallversicherung

Aktivitäten innerhalb von Kooperationen zwischen Unternehmen und Gemeinnützigen bergen wie andere außergewöhnliche Tätigkeiten ein erhöhtes Unfalls- und Haftpflicht-Schadensrisiko. Beim Engagement von Unternehmen in gemeinnützigen Organisationen kann die Frage, wer der jeweils zuständige Versicherungsträger ist, strittig sein.

Nicht eindeutig geklärt ist, ob die Mitarbeiterinnen aus Unternehmen den gleichen Versicherungsschutz genießen wie privat ehrenamtlich Tätige und somit unter den Schutz der Berufsgenossenschaften bzw. der Unfallkassen der Einsatzstellen fallen oder ob sie aufgrund ihrer Stellung als Unternehmensmitarbeiter unter dem Schutz der betrieblichen Unfallversicherung des Arbeitgebers stehen. Im Zuge der Verbesserung des Versicherungsschutzes im bürgerschaftlichen Engagement haben viele Bundesländer nachrangig wirkende Gruppenunfallversicherungen abgeschlossen. Aufgrund der möglicherweise komplexen Versicherungsgrundlagen sollten Gemeinnützige und die Unternehmen im Vorfeld den Versicherungsschutz sorgfältig prüfen, indem sie die Versicherungsträger im Einzelfall bezüglich der Zuständigkeit kontaktieren.

Wegen dieser Unübersichtlichkeit verweisen wir auf die entsprechenden Seiten der Bundesländer zu Fragen des Versicherungsrechts. Viele Unternehmen schließen für die Zeit des Engagement-Einsatzes ihrer MitarbeiterInnen gesonderte Versicherungen ab.

Weiterführenden Informationen

Allgemeine Hinweise zur Haftpflichtversicherung

Freiwillig Tätige haften nur eingeschränkt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Rahmen ihres freiwilligen Einsatzes. In der Regel besteht für sie bei Schäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, ein Freistellungsanspruch gegen die in voller Höhe haftende gemeinnützige Organisation, in der das Engagement erfolgt. Bei mittlerer Fahrlässigkeit gilt es im Einzelfall zu klären, ob der Schaden anteilig durch den Träger und den bürgerschaftlich Engagierten zu decken ist.

Bei grob fahrlässigen Sach- oder Personenschäden (vorsätzlich und ohne Beachtung naheliegender Erwägungen) haften die Freiwilligen gegenüber Dritten oder dem Träger voll. Für die Gemeinwohlorganisationen ist eine Vereinshaftpflicht auf jeden Fall empfehlenswert, da sich im Falle eines durch den Freiwilligen verursachten Schadens die geschädigte Person aussuchen kann, ob sie die Regressforderungen an die Schadensverursacher oder an den Verein stellt. Hat ein Verein in diesem Fall keine Vereinshaftpflicht, so haftet der Vorstand.

Da die Mitarbeiterinnen im Namen des Unternehmens tätig sind, empfiehlt sich, vor dem Einsatz zu klären, ob die Betriebshaftpflichtversicherung den Versicherungsschutz zwischen Arbeitnehmer und -geber auf das Verhältnis zwischen Einsatzstelle und freiwillig Tätigen überträgt.

Die private Haftpflichtversicherung gewährleistet bei freiwilligen Tätigkeiten, die nicht durch eine besondere Verantwortung gekennzeichnet sind, in der Regel Versicherungsschutz. Sie sollte nur als Notlösung für einen Versicherungsschutz angesehen werden, da der Einsatz beruflich bedingt  ist und somit den Freiwilligen die Folgen nicht privat aufgebürdet werden können. Zudem ist ein Versicherungsschutz durch eine private Haftpflicht nicht garantiert, da sich das Engagement nicht im privaten Rahmen bewegt.

Fazit: Ebenso wie bei der Unfallversicherung ist bei der Haftpflichtversicherung eine Nachfrage bei den Versicherungsträgern über die jeweilige Zuständigkeit im Vorfeld der aktiv werdenden Kooperation empfehlenswert. Viele Unternehmen schließen für die Zeit des Engagement-Einsatzes ihrer MitarbeiterInnen gesonderte Versicherungen ab.

Allgemeine Hinweise zur Gewährleistung

Unter Gewährleistung oder Mängelhaftung versteht man bestimmte Rechte, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Diese Gewährleistung kann unserer Auffassung nach bei einer Absprache zwischen einem Unternehmen und einer Gemeinwohlorganisation auf einem Marktplatz nicht voll in Anspruch genommen werden, weil es sich um eine „good-will“-Aktion handelt. Beispielsweise kann man von Unternehmensmitarbeitern eines Dienstleistungsunternehmens, die unentgeltlich und in ihrer Freizeit eine Wand in einer sozialen Einrichtung streichen, nicht die gleiche Qualität im Endprodukt erwarten wie von einer fachlich ausgeführten Malerarbeit. Wollen Gemeinwohlorganisationen und Unternehmen in dieser Frage auf Nummer Sicher gehen, raten wir dazu, die Problematik bei der Anbahnung einer Kooperation anzusprechen. Im Zweifelsfalle sollte das Unternehmen schriftlich niederlegen, dass es eine solche Gewährleistung nicht übernehmen kann. Eine gute Lösung scheint es uns darüber hinaus zu sein, in einem solchen Fall einen ausgewiesenen Fachmann (pro bono) hinzuzuziehen, der mit seiner Expertise Tipps und Hinweise für gute Qualität gibt.

Weitere Unterstützungsangebote

Help-Desk

Per E-Mail und Telefon steht Ihnen eine Servicestelle bei UPJ mit Informationen rund um die Marktplatz-Methode zur Verfügung. Dieses Angebot wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Marktplatzkoffer

Zur Durchführung einer Marktplatzveranstaltung gehören neben spezieller Technik, diversen Verbrauchsmaterialien auch Schilder für die Handelsecken, Stehtische, Signalgeber, ein Transparent für den Eingang sowie Namensschilder für die verschiedenen Akteure. Damit Sie nicht alles extra anschaffen müssen, können Sie einen speziellen Marktplatzkoffer ausleihen, der viele Dinge enthält, die für die Durchführung eines Marktplatzes erforderlich sind.

Diskutieren, informieren, austauschen auf XING

Eine Gruppe auf XING wendet sich an Unternehmen, Gemeinnützige und Organisatoren von Marktplätzen, um sie miteinander zu vernetzen, die Methodik bekannter zu machen und das Thema „Neue gesellschaftliche Kooperationen“ in den öfffentlichen Raum zu tragen. Wir laden Sie ein, in der Gruppe interessante Einsichten zu gewinnen und mehr über neue Wege von Kooperationen zu erfahren.

Die Internetseite der Marktplatz-Methode wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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